
Pop fördern!
Hier findet ihr eine Übersicht aller gängigen Förderungen im Musikbereich. Die Übersicht wird redaktionell betreut und stetig überarbeitet.
Solltet ihr Hinweise zu einem der Förderprogramme haben, schreibt uns eine Mail an:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Stipendien | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Stipendien
Beschreibung
Die Stipendienförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt freischaffende Künstler:innen dabei, ein eigenes künstlerisches Arbeitsvorhaben konzentriert weiterzuentwickeln. Im Unterschied zur Projektförderung steht hier die Person und ihr Arbeitsprozess im Mittelpunkt – nicht die Umsetzung eines öffentlich präsentierten Projekts mit umfangreicher Produktionsstruktur.
Formate
- Arbeitsstipendien: Unterstützung für einen definierten Arbeitszeitraum zur künstlerischen Vertiefung und Weiterentwicklung des eigenen Vorhabens.
- Residenzstipendien: Arbeitsaufenthalte an ausgewählten Orten/Partnerinstitutionen mit Fokus auf künstlerische Arbeit und Austausch.
- Reisestipendien: Unterstützung für Arbeits- oder Recherchephasen, die einen Ortswechsel voraussetzen.
Geeignet für
- Weiterentwicklung künstlerischer Arbeiten, z. B. Komposition, Recherche, Konzept- und Materialentwicklung
- Arbeitsphasen, die zeitliche Konzentration und künstlerische Vertiefung erfordern
- Vorhaben, bei denen ein Residenz- oder Reiseformat einen fachlichen Mehrwert bietet
Hinweise zur Antragstellung
Für die Antragstellung sind in der Regel eine nachvollziehbare Vorhabensbeschreibung sowie geeignete Arbeitsproben erforderlich. Die jeweils aktuellen Ausschreibungen, Voraussetzungen und Unterlagen (inklusive Online-Formular) werden von der Kulturstiftung auf der Website veröffentlicht.
Institution
Was wird gefördert
Freischaffende Künstler:innen mit Arbeits- oder Lebensmittelpunkt in Sachsen. Die Stipendien sind personenbezogen und setzen ein konkretes Arbeitsvorhaben sowie überzeugende Arbeitsproben voraus. Vergeben werden Stipendien u. a. in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film.
Fristen
Die Kulturstiftung schreibt Stipendien in der Regel jährlich aus. Der jeweilige Antragszeitraum und die aktuellen Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Website
Förderhöhe
Arbeitsstipendien: in der Regel 1.500 Euro pro Monat für 3 oder 6 Monate. Residenz- und Reisestipendien haben eigene Konditionen je Programm – Details stehen jeweils auf den Programmseiten.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojekteförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Der Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt kleinere Kunst- und Kulturvorhaben im ländlichen Raum. Das Programm ist ideal, wenn ihr ein überschaubares Projekt umsetzen wollt, das kulturell wirkt, aber keine große Antragssystematik braucht.
Geeignet für:
- kleinere Veranstaltungen, Präsentationen und Formate mit öffentlicher Wirkung
- Projekte von Vereinen, Initiativen, freien Akteur:innen und Trägern im ländlichen Sachsen
So läuft’s grob
- Antrag online nach Vorgaben der Kulturstiftung
- Einreichung fortlaufend, solange Budget vorhanden ist
- Vorlauf vor Projektstart einplanen, damit Prüfung und Bewilligung realistisch klappt
Wichtige Hinweise
- Achtet auf die Antragsberechtigung und darauf, dass euer Projekt in den ländlichen Raum fällt
- Prüft im Zweifel die Programminfos zu Förderkriterien, Kostenarten und Nachweisen direkt auf der Website
Institution
Was wird gefördert
Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Sachsen, die ein kleines Kunst- oder Kulturprojekt im ländlichen Raum Sachsens umsetzen. Nicht antragsberechtigt sind in der Regel staatliche oder kommunale Träger sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus Landesmitteln finanziert werden. Pro Jahr ist meist ein Kleinprojekt pro Antragsteller:in möglich.
Fristen
Antragstellung fortlaufend möglich, solange Mittel verfügbar sind. Empfohlen wird ausreichend Vorlauf vor Projektbeginn. Die aktuelle Verfügbarkeit und das Antragsverfahren stehen auf der Website.
Förderhöhe
Zuschüsse im Kleinprojektefonds typischerweise zwischen 500 und 5.000 Euro. Förderfähige Kosten und Bedingungen sind in den Programminfos beschrieben.
Culture Moves Europe | Individuelle Mobilität | Europaweit
Region: SachsenweitKategorie: Exportförderung, Künstler:innenförderung
Beschreibung
Culture Moves Europe Individual Mobility ist ein Reisestipendium für Kultur- und Kreativschaffende, die in einem anderen Creative-Europe-Land arbeiten wollen. Das Programm passt besonders gut für Kooperationen, Recherche, gemeinsame Produktion oder professionelle Weiterentwicklung mit internationalen Partnern.
Geeignet für:
Reisen zu Partner:innen und Netzwerken in Europa
Kollaboration, Co-Creation, Recherche, Proben, Produktion
Einzelvorhaben oder Gruppenprojekte
Institution
Was wird gefördert
Kultur- und Kreativschaffende und Professionals, die ein Vorhaben in einem anderen Creative-Europe-Land umsetzen, alleine oder als Gruppe, über das Goethe-Application Portal.
Fristen
Monatliche Deadlines: 31.01., 28.02., 31.03., 30.04.
Förderhöhe
Tagessatz 85 Euro pro Projekttag am Zielort.
Zusätzlich Reisekostenpauschale und optionale Top-ups, zum Beispiel Green-Mobility-Top-up 400 Euro und Family-Top-up 200 Euro pro Kind.
Initiative Musik | Internationale Exportförderung für Musikunternehmen | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Exportförderung
Beschreibung
Die Internationale Exportförderung stärkt Musikunternehmen aus Deutschland dabei, international gezielt zu wachsen. Gefördert werden Maßnahmen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind und konkret der Markterschließung, Kontaktanbahnung und Sichtbarkeit in neuen Zielregionen dienen.
Geeignet für:
Reisen und Teilnahme an internationalen Branchenevents und Showcase-Festivals
Songwriting-Camps, internationale Kooperations- und Produktionsformate
PR- und Kommunikationsmaßnahmen im Zielland, wenn sie an konkrete Exportmaßnahmen gekoppelt sind
Externe Dienstleister:innen wie internationales Booking, PR oder Produktion vor Ort
Institution
Was wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft, darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen und unternehmerisch tätige Künstler:innen, die am internationalen Aufbau von Acts aus Deutschland beteiligt sind.
Fristen
Die Förderung läuft über Förderrunden. Starttermine und Abgabeschlüsse werden im Kalender und über die Website kommuniziert; der Antrag wird online eingereicht und muss am Tag des Abgabeschlusses fristgerecht abgesendet sein.
Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Fehlbedarfsfinanzierung. Die beantragte Fördersumme darf sowohl den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro als auch den jeweiligen prozentualen Höchstanteil nicht überschreiten.
Initiative Musik | Internationale Live- & Showcaseförderung | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Künstler:innenförderung, Tourförderung
Beschreibung
Die Internationale Live- und Showcaseförderung unterstützt Reisen ins Ausland, wenn der Kern des Vorhabens exportrelevante Liveauftritte sind. Im Fokus stehen Showcases, Fachpublikum-Formate und Support-Touren, die den Markteintritt oder die Etablierung in einem Zielmarkt realistisch voranbringen.
Geeignet für:
Showcase-Festivals und Musikkonferenzen mit professionellem Branchennetzwerk
Support-Touren im Ausland mit nachvollziehbarer Exportlogik
Strategische Einzeltermine, wenn internationales Interesse durch starke Partner belegt ist
Wichtige Eckpunkte:
Termine müssen innerhalb einer 90-Tage-Periode liegen und als Einheit plausibel sein
Förderung erfolgt als pauschalierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Antrag nur vor Projektstart, mit bestätigten Auftrittsnachweisen
Was wird gefördert
Ausübende Künstler:innen und Bands mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, mit klarer professioneller Struktur und exportorientierter Strategie. Bei Bands muss mindestens die Hälfte der Mitglieder Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Fristen
Anträge werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem ersten Auftritt online über das Antragsportal eingereicht werden. Die konkreten Vorgaben und das Verfahren sind in Programmbeschreibung und FAQ geregelt.
Förderhöhe
Pauschalen pro Person nach Zielregion und Anzahl der bestätigten Termine:
Europa erster Auftritt 500 Euro, ab dem zweiten Auftritt 100 Euro pro Gig
Außereuropa erster Auftritt 1.000 Euro, ab dem zweiten Auftritt 250 Euro pro Gig
Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, bis zu dreimal pro Kalenderjahr.
Initiative Musik | Festivalförderfonds | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Der Festivalförderfonds stärkt Livemusikfestivals in Deutschland mit Zuschüssen für Künstler:innenhonorare und projektbezogene Ausgaben. Die Auswahl und die konkrete Fördersumme erfolgen über eine Fachjury.
Geeignet für
- Mehrtägige Festivals mit überwiegend öffentlichem Livemusikprogramm
- Projektbezogene Ausgaben rund um Durchführung, Personal, Technik, Sicherheit, Kommunikation
Wichtig zu wissen
- Antragstellung nur zu ausgeschriebenen Terminen; außerhalb der Frist keine Einreichung
- Förderspanne 15.000–80.000 Euro, Eigenanteil mindestens 30 Prozent
Was wird gefördert
Professionelle Veranstaltende in Deutschland, die ein öffentliches Livemusikfestival planen (z. B. Pop, Rock, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik).
Fristen
Antragsphasen werden gesondert ausgeschrieben.
Förderhöhe
Förderbetrag von mindestens 15.000 Euro bis maximal 80.000 Euro pro Projekt; Eigenanteil mindestens 30 Prozent.
Initiative Musik | PlugIn | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten dabei, ihren Betrieb technisch und infrastrukturell zu verbessern, damit Konzerte professioneller, sicherer und zukunftsfähiger stattfinden können.
Geeignet für
- Anschaffung/Erneuerung von veranstaltungsrelevanter Technik
- Reparaturen und Maßnahmen, die direkt den Livebetrieb verbessern
Zu beachten:
- Antragstellung nur in ausgeschriebenen Runden/Phasen
- Maximal 15.000 Euro Zuschuss; Eigenanteil steigt mit der Projektsumme (degressiv)
Institution
Was wird gefördert
Betreiber:innen fester Livemusikspielstätten in Deutschland, die überwiegend Livemusik anbieten.
Fristen
Antragsphasen sind rundenbasiert und werden von der Initiative Musik veröffentlicht.
Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; maximal 15.000 Euro pro Antrag (degressiver Förderanteil, abhängig von den Gesamtausgaben).
https://www.initiative-musik.de/en/live-music-funding/program-description-plugin/
https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/haeufig-gestellte-fragen-plugin-2/
Initiative Musik | Strukturförderung | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Konzeptförderung, Projektförderung
Beschreibung
Geeignet für
- Aufbau von Netzwerken, Koordinationsstellen und Anlaufstellen
- Konferenzen, Conventions, Austausch- und Dialogformate
- Mentoringprogramme, Workshopreihen und andere qualifizierende Netzwerkformate
- Knowledge-Hubs und Plattformen für Wissen/Best Practices
- Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft
Wichtig zu wissen
- Es wird ausdrücklich ein gemeinnütziges Projektverständnis erwartet, ohne Wettbewerbsvorteile für kommerzielle Angebote.
- Partnerbeteiligung ist vorgesehen und wird je nach Projekttyp über Letters of Intent abgesichert.
- Der typische Ablauf: Online-Antrag zur Förderrunde, Juryentscheidung, Projektlaufzeit in der Regel bis zu 12 Monate.
Institution
Was wird gefördert
Akteur:innen/Organisationen der Popularmusik und des Jazz in Deutschland, die strukturbildende Vorhaben umsetzen (z. B. Netzwerke, Branchentreffen, Qualifizierung, Wissenstransfer).
Fristen
Es gibt in der Regel bis zu drei Förderrunden pro Jahr. Die jeweiligen Abgabefristen werden im Kalender der Initiative Musik veröffentlicht; eingereicht wird online über das Förderportal.
Förderhöhe
Maximal 80.000 Euro für bundesweite Projekte, maximal 50.000 Euro für regionale Projekte.
Musikfonds | Große Projektförderung | Bundesweit
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Institution
Was wird gefördert
Professionelle Musiker:innen, Ensembles und Antragsteller:innen mit Sitz in Deutschland für Projekte der zeitgenössischen/aktuellen Musik, die in Deutschland stattfinden. Reine Tonträger- oder Videoproduktionen und reine Anschaffungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Fristen
Zwei Förderrunden pro Jahr: 01.–31.03. und 01.–30.09.
Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 50.000 Euro pro Projekt.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Projektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage
- Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit
- Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge
- Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich
- Einzelaufführungen und Aufführungsreihen
- Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstler:innen sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstler:innen
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.
Die Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren.
Fristen
Die Projektförderung läuft in wiederkehrenden Einreichrunden pro Jahr. Die jeweils aktuellen Stichtage, das Online-Formular und alle Antragsunterlagen sind auf der Website veröffentlicht.
Förderhöhe
In der Regel fördert die Kulturstiftung maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projekts. In bestimmten Fällen sind bis zu 80 Prozent möglich, etwa bei Projekten zur Nachwuchsförderung, bei Dokumentar- und Kurzfilmvorhaben sowie bei soziokulturellen Projekten mit Modellcharakter.
Stadt Dresden | Kleinprojektförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter.
Institution
Was wird gefördert
Kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf.
Fristen
1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres, 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres
Förderhöhe
Bis zu max. 2.500,00 EUR.
https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php
Stadt Leipzig | Projektförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Die Projektförderung der Stadt Leipzig ist das passende Instrument für freie Kunst- und Kulturvorhaben, die in Leipzig stattfinden und öffentlich zugänglich sind. Sie unterstützt Projekte in verschiedenen Sparten – Musik eingeschlossen – und zielt darauf, die freie Szene in ihrer künstlerischen Entwicklung und öffentlichen Sichtbarkeit zu stärken.
Geeignet für:
- Konzertreihen, Veranstaltungsformate und Präsentationen in Leipzig
- spartenübergreifende Projekte mit klarer künstlerischer Idee
- Vorhaben mit Vermittlung, Publikumseinbindung oder öffentlicher Wirkung
So läuft’s grob
- Voraussetzungen und Unterlagen auf der städtischen Kulturförderungsseite prüfen
- Antrag digital über Amt24 oder schriftlich einreichen
- Entscheidung nach Prüfung im zuständigen Förderbereich, abhängig vom städtischen Budget
Gut zu wissen
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; sauberer Kosten- und Finanzierungsplan ist zentral
- Frühzeitig checken, welche Nachweise/Formulare verlangt werden (das variiert je Förderbereich)
Institution
Was wird gefördert
Juristische und natürliche Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.
Die Projekte sind i.d.R. in Leipzig zu realisieren.
Fristen
Der bisherige, zusätzliche Antragstermin (vormals 31. März, zwischenzeitlich auf 01. März) entfällt.
Der einzige Antragstermin ist aktuell: 30.09.
Förderhöhe
Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.
Förderhöhe variierend.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Konzeptförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Konzeptförderung
Beschreibung
Die Konzeptförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen dient der nachhaltigen Stabilisierung und Weiterentwicklung etablierter Kulturinitiativen in Sachsen. Gefördert werden Vorhaben, die mittel- bis langfristig angelegt sind und die Profilbildung, Professionalisierung und strukturelle Entwicklung einer Initiative nachvollziehbar voranbringen. Die Förderung ist auf Kontinuität ausgelegt und unterstützt damit Planungssicherheit über einen mehrjährigen Zeitraum.
Geeignet für
- strategische Weiterentwicklung von Programmatik, Profil und Arbeitsweise
- Professionalisierung von Organisation, Prozessen und Kooperationen
- künstlerische Modellvorhaben mit längerfristiger Perspektive und überregionaler Relevanz
Institution
Was wird gefördert
Erfahrene, anerkannte und qualitativ herausragende Kulturinitiativen im Freistaat Sachsen, die bereits seit mehreren Jahren überregional relevante Kunst- und Kulturarbeit leisten. Die Förderung zielt insbesondere auf strukturelle oder strategische Entwicklungsprozesse sowie künstlerische Modellvorhaben.
Fristen
Die Konzeptförderung wird in Programmrunden ausgeschrieben. Aktuelle Ausschreibungen, Einreichwege und die jeweils gültigen Unterlagen werden auf der Website veröffentlicht.
Förderhöhe
Dreijährige, kontinuierliche Förderung. Die konkrete Fördersumme und Förderlogik ergeben sich aus der jeweils aktuellen Ausschreibung und den Programmunterlagen.
https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/konzeptfoerderung
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens.
Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen.
Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteur:innen für ein lokales Publikum gefördert
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen kann einen Antrag stellen.
Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Fristen
fortlaufend im Jahr, bis Etat aufgebraucht.Ab 2025 wieder möglich
Förderhöhe
- Bis zu 100 % der Gesamtausgaben, min. 500 EUR, max. 5.000 EUR,
- Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert
https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds
Sächsischer Musikrat | Fahrtkostenförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland.
Institution
Was wird gefördert
Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens
Fristen
Fortlaufende Förderung; Antragsschluss im Frühjahr des Jahres
Förderhöhe
Bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 EUR
https://www.saechsischer-musikrat.de/service/fahrtkostenfoerderung/
Ostdeutsche Sparkassenstiftung | Projektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst
- Stärkung einer kulturaktiven Bürgergesellschaft
Institution
Was wird gefördert
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen sowie natürliche Personen mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben, zum Beispiel in Museen, Denkmalpflege, Bildender Kunst, Musik, Literatur und Darstellender Kunst. Voraussetzung ist eine deutlich herausragende Qualität und eine überregionale oder landesweite Bedeutung.
Fristen
Anträge können jährlich bis zum 10. Januar oder 10. Juli eingereicht werden und werden ausschließlich über das Online-Formular CLARA übermittelt. Die Stiftung erwartet in der Regel einen Vorlauf von zwölf bis achtzehn Monaten vor Projektbeginn.
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist nicht pauschal festgelegt, sie wird projektbezogen entschieden und in der schriftlichen Förderzusage nach Bewilligung konkretisiert. Eigenmittel sind nachzuweisen und die Förderung kann auch dazu dienen, zusätzliche Drittmittel zu binden. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen bis zu 80 Prozent, der Rest nach Verwendungsnachweis.
https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/wp-content/uploads/sites/2/F%C3%B6rderleitlinien.pdf
https://clara.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/public/index/2
Stadt Dresden | Projektförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) mit künstlerischem und/oder kulturellem Charakter
Institution
Was wird gefördert
Gefördert werden zeitlich befristete Kulturprojekte mit künstlerischem Schwerpunkt. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Organisationen, die ein öffentlich zugängliches Vorhaben mit Dresden-Bezug umsetzen.
Fristen
Projektförderung ab 2.501 Euro hat feste Stichtage am 1. März und 1. September. Kleinprojekte bis 2.500 Euro haben vier Stichtage im Jahr am 1. Dezember, 1. März, 1. Juni und 1. September.
Förderhöhe
Kleinprojekte sind bis 2.500 Euro förderfähig. Für Projektförderung hängt die Fördersumme vom Vorhaben und den verfügbaren Mitteln ab.
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/Merkblatt_zur_Richtlinie_Kommunale_Kulturfoerderung.pdf
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/foerdermittelportal.php
Stadt Dresden | Investitionsförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Proberäumen aus bisher anderweitig genutztem Raum & Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit derselben, die von freischaffenden Künstler:innen i.d.R. ausschließlich für die Herstellung bzw. Erarbeitung künstlerischer Werke genutzt werden.
Institution
Was wird gefördert
Professionelle Künstler:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und überwiegend bzw. im Haupterwerb freischaffend tätig sind.
Vom Wohnortprinzip kann abgewichen werden, wenn die Atelier-, Arbeits- oder Proberäume, sowie der Arbeitsschwerpunkt in Dresden liegen.
Fristen
1. März des laufenden Jahres,1. September des laufenden Jahres
Förderhöhe
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR mind. 1.000 EUR pro Maßnahme
- Festbetragsfinanzierung
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf
Stadt Dresden | Stipendien | Dresden
Region: DresdenKategorie: Stipendien
Beschreibung
Künstlerische Einzelleistungen, experimentelle Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kulturelle Konzepte.
Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden.
Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert.
Institution
Was wird gefördert
Künstler:innen aller Sparten sowie Kulturmanager:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Dresden
Fristen
1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Förderhöhe
Monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Dauer von drei bis sechs Monaten
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_KomKultur_final.pdf
Stadt Dresden | Kofinanzierung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Kofinanzierung
Beschreibung
Gefördert wird ein Finanzierungsanteil für Projekte und Vorhaben, die mit Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes oder anderer überregionaler Zuwendungsgeber durchgeführt werden sollen.
Institution
Was wird gefördert
- Für Fördermittel des Bundes, der EU und überregionaler Fördermittelgeber
- Kulturelle Projekte, die überwiegend in Dresden realisiert werden oder deren Durchführung außerhalb des Stadtgebietes im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegt
Fristen
Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das städtische Fördermittel-Portal, danach wird der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht.
Förderhöhe
Die Stadt Dresden kann einen angemessenen Zuschuss als Kofinanzierung gewähren. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben des Vorhabens.
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_KomKultur_final.pdf
Stadt Leipzig | Kleinprojektförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte.
Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen. Hierfür können gegebenenfalls auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden.
Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden.
Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.
Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und die eigenständig sowie gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde.
Fristen
Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.
Förderhöhe
Maximal 1.500 EUR, die Antragsstellenden sollten sich in angemessener Höhe mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
Stadt Leipzig | Investitionsförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
- Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen)
- Einzelne, abgegrenzte Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck
- Förderung von wertsteigernden Bau-, Um- und/oder Ausbaumaßnahmen von Personen, die eine öffentliche Einrichtung betreiben und über langfristige Mietverträge verfügen bzw. selbst Eigentümer:in des betreffenden Hauses sind
Antragssteller:innen, die keine eigene Einrichtung betreiben, können i.d.R. nur Förderungen für mobile Technik und spartenspezifische Anschaffungen erhalten.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Träger im Sinne der Fachförderrichtlinie mit mehrjähriger Erfahrung, einem vielfältigen und qualitätsvollen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung
- Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt
Die Zuwendungsempfänger:innen müssen rechtsfähige Personen des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig sein, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren.
Fristen
Aktuell sind keine investiven Verstärkungsmittel ausgeschrieben. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Sobald wieder Mittel zur Verfügung stehen, informiert das Kulturamt Leipzig bzw. erfolgt ggf. eine Ausschreibung.
Förderhöhe
i.d.R. wird Eigenanteil in Höhe von 50% erwartet
Stadt Chemnitz | Projektförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Bezuschussung von kulturellen oder künstlerischen Projekten, darunter z.B.:
Festivals und große Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Gastspiel- und Auftrittsförderung, kulturelle Experimente von (Kulturförder-)Einsteiger:innen, Projekten im Rahmen von Themenjahren, Austausch-, Mobilitäts- sowie Residenzprojekte von Künstler:innen und Kulturschaffenden, Konzeptförderung zur Entwicklung bzw. Anbahnung von Projekten und Maßnahmen oder Programmförderung für ausgewählte Einrichtungen.
Abweichend von der Regelprojektförderung können in Ausnahmefällen
Anträge auf Bezuschussung für die Herstellung von künstlerischen Werken diverser Sparten oder Arbeitsbeihilfen gestellt werden.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 EUR01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 EUR inklusive Kleinprojekteförderung für das nachfolgende Haushaltsjahr
Förderhöhe
80% Förderung, 20% Eigenanteil
Stadt Chemnitz | Kleinprojektförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie z.B.: Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.
Die Antragsteller:innen können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
Die Antragstellung ist im laufenden Jahr vom 01.03. bis 15.11. möglich. Der Antrag soll spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Das Projekt muss bis zum 31.12. abgeschlossen sein.
Förderhöhe
Die Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent ist nachzuweisen und kann auch über Drittmittel wie Sponsoring, weitere Förderungen oder Einnahmen erbracht werden.
https://amt24.sachsen.de/onlineantraege/onlineantrag?processInstanceId=_s7NI7YAPBU_om1wpRFJ7Q
Fonds Soziokultur | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.
Institution
Was wird gefördert
Vorrangig freie soziokulturelle Träger wie Vereine, Initiativen mit mindestens drei Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie zum Beispiel GbR, GmbH, UG und private Stiftungen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Fristen
Das Antragsportal öffnet in der Regel zweimal jährlich. Für üblicherweise 02.04. bis 02.05. sowie 02.10. bis 02.11., jeweils bis 23.59 Uhr.
Förderhöhe
Beantragt werden können mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro. Die Förderung beträgt höchstens 80 Prozent des Gesamtbudgets, ein Eigenanteil ist erforderlich.
https://antragsportal.fonds-soziokultur.de/login/
https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Fonds Soziokultur | Projektförderung U25 | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.
Institution
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte, die von jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren eigenverantwortlich geplant und umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind volljährige Einzelpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, junge Initiativen oder auch Vereine und Organisationen, die junge Projektverantwortliche rechtlich vertreten. Entscheidend ist, dass Leitung und Durchführung klar bei den jungen Verantwortlichen liegen.
Fristen
Einreichung zweimal im Jahr möglich, 02.04. – 02.05. & 02.10 – 02.11. des Jahres.
Förderhöhe
Maximal 4.000 Euro, höchstens 80 Prozent des Gesamtbudgets. Das Gesamtbudget darf 8.000 Euro nicht überschreiten, eine Vollfinanzierung ist nicht möglich.
Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Musik, künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten
- Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes
Institution
Was wird gefördert
Deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform
Fristen
Antragsfrist bis 31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres
Förderhöhe
- Mindestens 50.000 EUR
- Eigen- und/oder Drittmittel: mind. 20 %
https://antrag.kulturstiftung-bund.de/index
https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Initiative Musik | Tourförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Tourförderung
Beschreibung
- Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten, für maximal 15 Auftritte oder Streamingkonzerte
- nur bestimmte Länder
Institution
Was wird gefördert
Künstler:innen und Bands aus Deutschland, die internationale Live-Auftritte planen – zum Beispiel Touren, Showcases oder Festivalauftritte im Ausland. Förderfähig sind in der Regel die auftretenden Personen sowie ein kleines Tourteam.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig vor Tourbeginn gestellt werden. Als Richtwert gilt: spätestens fünf Wochen vor dem ersten Termin. Die jeweils gültigen Einreichzeiträume stehen in der aktuellen Ausschreibung.
Förderhöhe
Zuschuss als Anteilsförderung, in der Regel bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die konkrete Höhe ist gedeckelt und hängt vom Reisegebiet und Umfang der Tour ab; zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen Promo-/Marketingkosten bezuschusst werden.
Initiative Musik | GO! Exportförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Exportförderung
Beschreibung
- Förderung von internationalen Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind
- Reiseausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen für bis zu 15 Tage
- z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern
Institution
Was wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben
Fristen
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Förderhöhe
Fördersumme max. 50% der Gesamtausgaben
https://antrag.initiative-musik.de/webclient/#/login
https://www.initiative-musik.de/export/programmbeschreibung-go-export/
Initiative Musik | DO! Exportförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Exportförderung
Beschreibung
Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung der Künstler:innen im Ausland
Institution
Was wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland
Fristen
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Förderhöhe
- Max. 75% der Gesamtausgabe
- max. Förderbetrag 10.000 EUR
- Gesamtausgaben mind. 3.000 EUR
- Projektzeitraum max. 6 Monate
https://antrag.initiative-musik.de/webclient/#/login
https://www.initiative-musik.de/export/programmbeschreibung-do-export/
Stadt Chemnitz | Investitionsförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
Diese Investitionsförderung ist ideal, wenn Musik- und Kulturakteur:innen in Chemnitz nicht „Programm“, sondern Substanz finanzieren müssen: also Technik, Ausstattung oder bauliche Verbesserungen, die den Betrieb langfristig stabilisieren und Qualitätsstandards heben. Ziel ist ausdrücklich der Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich.
Unterlagen & Einreichung
Die Stadt stellt ein Antragsformular bereit; zusätzlich braucht ihr Kostennachweise und eine plausible Maßnahmebeschreibung mit Zweck und Notwendigkeit.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
Laufendes Verfahren nach Verfügbarkeit der investiven Mittel: Einreichung entsprechend den Vorgaben auf der Website. Wichtig: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein (als Beginn gilt i. d. R. schon der Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags).
Förderhöhe
Die Maßnahme muss Gesamtausgaben von mindestens 5.000 Euro umfassen. Der Regelförderhöchstsatz liegt bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zusätzlich ist ein städtischer Anteil von mindestens 5 Prozent vorgesehen. Der Eigenmittelanteil der Antragsteller:innen beträgt mindestens 10 Prozent.
Initiative Musik | Künstler:innenförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Künstler:innenförderung
Beschreibung
Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik unterstützt projektbezogene Maßnahmen, die die professionelle Entwicklung und Sichtbarkeit von Solokünstler:innen und Bands aus Popularmusik und Jazz stärken. Gefördert werden insbesondere Schritte, die für die Positionierung am Markt relevant sind – von der kreativen Vorbereitung über Produktion und Veröffentlichung bis hin zu Promotion, Marketing und tourbezogenen Aktivitäten.
Geeignet für:
- Werkkreation, Vorproduktion und Proben
- Audio- und Video-/Contentproduktion sowie Tonträger-/Bildtonträgerherstellung
- Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen
- Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen und vergleichbaren Live-Formaten
Institution
Was wird gefördert
Solokünstler:innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Gefördert werden Vorhaben wie Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträger, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Tour.
Fristen
Die Förderung läuft in Förderrunden mit jeweils eigener Antragsphase. Aktuelle Einreichfenster und das Antragsportal werden auf der Website veröffentlicht.
Förderhöhe
Die Künstler:innenförderung ist in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung organisiert (degressiver Förderanteil, abhängig von den Gesamtausgaben). Pro Projekt ist der Zuschuss begrenzt; außerdem gelten Mindest- und Maximalrahmen je Antrag. Die jeweils aktuellen Grenzen und Quoten stehen in Programmbeschreibung/FAQ sowie der Förderdatenbank.
https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Initiative Musik | Applaus Preis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Konzertprogramme und Veranstaltungsreihen
Institution
Was wird gefördert
Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz.
Fristen
wird auf Website für 2024 ausgeschrieben, Bewerbungsphase für 2023 beendet
Förderhöhe
- Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 EUR pro Auszeichnung
- Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 EUR pro Auszeichnung
- Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 EUR pro Auszeichnung
- Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 EUR pro Auszeichnung
Musikfonds | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Herausragende Projekte
- Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik
Institution
Was wird gefördert
- Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
- Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein
Fristen
Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September; Kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember
Förderhöhe
- Unterscheidung zwischen großer und kleiner Projektförderung
- Fördersumme maximal 50.000 EUR
https://www.musikfonds.de/foerdervoraussetzungen
https://www.musikfonds.de/sites/default/files/dokument/2023-09/MF_Merkblatt_Antragstellung_0.pdf
https://www.musikfonds.de/foerderprogramme#projektfoerderung-bis-50.000-euro
Deutscher Jazzpreis | Preis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Institution
Was wird gefördert
Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge und Veranstalter:innen von Festivals.
Fristen
Fristen werden für 2024 über Website bekanntgegeben
Förderhöhe
Preisgeld pro Kategorie in Höhe von mind. 10.000 EUR
De la Motte Musikstiftung | Stiftung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Stiftung
Beschreibung
Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekte.
Institution
Was wird gefördert
Musiker:innen
Fristen
28.2. des jeweiligen Jahres
Förderhöhe
Genaue Angaben zur Förderhöhe müssen erfragt werden.
CultureMovesEurope | Fahrtkostenförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
- Entwicklung von internationalen beruflichen Beziehungen
- Fahrtkostenpauschalen, Tagegeld und individuelle Aufschläge für die Reise (ohne Unterbrechung) zu einem Ziel
- Keine Förderung von Reisen zu eigener Ausstellung/Konzert/Präsentation möglich
Institution
Was wird gefördert
- Etablierte Künstler:innen oder Personen, die ihre ersten Schritte im kulturellen Bereich unternehmen
- Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu 5 Personen, die zwischen 7 und 21 Tagen reisen
- ab 18 Jahren, Wohnsitz in den Creative Europe-Ländern
Fristen
Drei fortlaufende Ausschreibungen, jeweils von Herbst bis Frühjahr zwischen Oktober 2022 und Januar 2025
Förderhöhe
Verschiedene Förderhöhen pro Kategorie
CultureMovesEurope | Residenzförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
Unterstützung der Internationalisierung der künstlerischen Aktivitäten.
Der Zweck des Stipendiums besteht darin, internationale Künstler:innen und Kulturschaffende in den eigenen Räumlichkeiten willkommen zu heißen, um ein Residenzprojekt umzusetzen.
Die teilnehmenden Künstler:innen und Kulturschaffenden müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht mit dem Land des Gastgebers übereinstimmt.
Es können zwischen 1 und 5 internationale Künstler:innen und Kulturschaffende aufgenommen werden, die alle zu denselben Terminen und für dieselbe Dauer am Residenzprojekt teilnehmen müssen.
Der Aufenthalt kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern.
Institution
Was wird gefördert
Gefördert werden Residenz-Gastgeber:innen als rechtlich registrierte Organisationen, zum Beispiel Vereine, NGOs, öffentliche Träger, Stiftungen oder Unternehmen, die in einem Creative-Europe-Land ansässig sind und eine Residency für internationale Künstler:innen und Kulturprofessionals umsetzen können. Die eingeladenen Residents müssen in einem anderen Creative-Europe-Land als dem Gastgeberland leben.
Fristen
Die aktuelle Ausschreibung für Residency Hosts ist geöffnet vom 15.12.2025 bis 16.03.2026 um 23:59:59 CET. Residenzen können im Zeitraum 08.06.2026 bis 07.06.2027 stattfinden.
Förderhöhe
Die Förderung setzt sich aus festen Pauschalen zusammen. Für Gastgeber:innen gibt es eine Hosting Allowance von 50 Euro pro Tag und Resident. Residents erhalten eine Daily Allowance von 30 Euro pro Tag sowie eine Reisepauschale von 400 Euro bis 5.000 km oder 800 Euro ab 5.000 km. Je nach Bedarf sind Top-ups und Barrierefreiheitsmittel möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 55.000 Euro oder 60.000 Euro mit zusätzlicher Accessibility-Unterstützung.
https://gap-online.goethe.de/en-US/register
https://culture.ec.europa.eu/calls/culture-moves-europe-call-for-residency-hosts
Impuls neue Musik | Projektförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum fördern.
Institution
Was wird gefördert
- Künstler:innen, Ensembles, Spielstätten, Kulturvereine- und Institutionen; Konzerte/Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Künstlerresidenzen, Education-Projekte (Ateliers, Masterclasses etc.), Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischem Schwerpunkt (außer von Universitäten und Konservatorien), Klangkunst, hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden
- die Antragsteller:innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich oder in der Schweiz haben
Fristen
Bewerbungsschluss ist der 1. Mai. Projekte dürfen nicht vor dem 1. August beginnen.
Förderhöhe
- max. 50 % der Gesamtausgaben (Honorare, Gagen, Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen, Reise- und Aufenthaltskosten etc.)
- Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
https://www.impulsneuemusik.com/foerderung/ausschreibung-2/?wt_nl=37nl2303
Schloss Solitude | Residenzförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
- Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance
- Projekt kann innerhalb der Residenz umgesetzt werden
- 45 Studios und drei Gästestudios stehen zur Verfügung
- Stipendiumslänge: sechs, neun oder zwölf Monate
Institution
Was wird gefördert
Gefördert werden internationale Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und Kulturschaffende aller Disziplinen, die eine eigenständige Praxis aufgebaut haben und sich in einer aktiven Weiterentwicklungsphase befinden. Als Orientierung gelten zwei bis zehn Jahre professionelle Praxis nach der Ausbildung, unabhängig vom Alter. Bewerbungen von Kollektiven mit bis zu zwei Personen sind möglich. Vorausgesetzt werden Deutsch und oder Englisch. Personen in Studium oder Ausbildung sind ausgeschlossen, ausgenommen Promovierende.
Fristen
Die Bewerbungsrunden finden alle zwei Jahre statt. Die Ausschreibung für den Zeitraum 2026 bis 2028 ist bereits abgeschlossen. Erste Stufe war vom 15.10.2025 bis 14.11.2025, zweite Stufe vom 24.11.2025 bis 19.12.2025 jeweils bis 18 Uhr.
Förderhöhe
Das Stipendium umfasst einen sechs- oder neunmonatigen Aufenthalt in Stuttgart, ein monatliches Stipendium von 1.300 Euro, ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio inklusive Nebenkosten sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.
https://application.akademie-solitude.de/en/
https://www.akademie-solitude.de/de/stipendium/stipendien/solitude-stipendium/
EFFEA | Projektförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Musikfestivals
- Festival muss schon einmal stattgefunden haben
- das führende Festival geht eine Partnerschaft mit mindestens zwei Partnerfestivals ein
- Honorare, Fahrtkosten, Produktionskosten, Kommunikationskosten können gefördert werden
Institution
Was wird gefördert
Antragsberechtigt sind Festivals als Lead und Partner, die bereits mindestens eine Edition durchgeführt haben und sich für eine Residency-Partnerschaft zusammenschließen. Pro Projekt arbeiten mindestens drei Festivals aus drei förderfähigen Ländern zusammen und schlagen einen Emerging Artist vor, der eine Staatsangehörigkeit oder einen legalen Wohnsitz in einem förderfähigen Land hat.
Fristen
Jährlich neue Ausschreibung. Für neue Runden gilt: Fristen werden jeweils mit der nächsten Ausschreibung veröffentlicht.
Förderhöhe
Kategorie Discovery mit 8.000 Euro pro Residency und Kategorie Springboard mit 15.000 Euro pro Residency. Mindestens 80 Prozent der Fördersumme sollen für Kosten der Künstler:innen eingesetzt werden.
https://www.effea.eu/news/item/2023/04/13/EFFEA-Call-2-Apply-now
Sony Music/Music Women* Germany | Female Producer Prize | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Institution
Was wird gefördert
- alle Personen, die sich weiblich oder nicht-binäre identifizieren und mindestens 18 Jahre alt sind
- Personen die bereits professionelle Tracks produziert und veröffentlicht haben
- Personen, die bis Ende des Jahres drei weitere Produktionen geplant haben, die veröffentlicht werden sollen
Fristen
Die Bewerbungsphase liegt in der Regel im Frühjahr (ca. April–Mai). Der konkrete Bewerbungsschluss wird jeweils in der aktuellen Ausschreibung veröffentlicht.
Förderhöhe
- Zuschuss zu Musikproduktionen, die in 2024 veröffentlicht werden
- Ein Workshop-Day mit hochkarätigen Producern und Expert*innen aus der Musikbranche in den Sony Music Circle Studios Berlin
- Aufnahme in den Sony Produzentinnen* Katalog sowie den Producer Roster von NEUBAU Music Management und damit Verknüpfung mit ihren Labels und Künstler*innen
- Ein Equipment-Gutschein vom Thomann Musikhaus
- Eine Jahres Mitgliedschaft bei Music Women* Germany
- Ein Get-together mit allen Gewinnerinnen*, Key-Personen von Sony Music Entertainment, dem Female* Producer Collective und Music Women* Germany sowie special guests aus dem Music Business
SWR | Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusik | Bundesweit
Region: EuropaKategorie: Preis
Beschreibung
- Filmmusik aus den Genres Fernsehfilm (Spielfilm), Fernsehserie und Dokumentationen
- die Produktion muss aus dem deutschsprachigen Raum stammen; internationale Koproduktionen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unter Federführung eines deutschsprachigen Partners hergestellt wurden
- Mindestlänge: 70 Minuten Film, 30 Minuten Serie/Dokumentation
Institution
Was wird gefördert
- Der Preis kann Komponierenden zuerkannt werden, die bisher nicht mehr als für fünf abendfüllende Filme (länger als 70 Minuten) Musik komponiert und nicht mehr als drei Auszeichnungen erhalten haben.
- Vorschlagsberechtigt sind Fernsehsender, Filmproduzent:innen, Film- und Fernseh-Hochschulen sowie vergleichbare Einrichtungen. Die eingegangenen Vorschläge werden auf die formalen Eingangsbedingungen hin überprüft und der Jury vorgelegt.
Fristen
Der Preis wird jährlich vergeben, die Einreichfrist variiert je nach Ausschreibung. Aktuell ist noch keine neue Einreichfrist veröffentlicht.
Förderhöhe
5.000,00 Euro
https://www.swr.de/unternehmen/rolf-hans-mueller-preis-fuer-filmmusik-100.html
Deutscher Komponist:innen Verband | Stiftung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Stiftung
Beschreibung
- bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheber:innen beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
- besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
- Unterstützung junger Komponist:innen mit neuen Ideen und Projekten
- keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und Komponisten
- keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen
Institution
Was wird gefördert
Das Stiftungsvermögen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe des Zweckvermögens ist
- die Förderung der Tonkunst, insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden, angemessenen Aufwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen
- die Verleihung von Preisen zur Förderung musikalischen Schaffens
- die Unterstützung von Komponisten und deren Angehörigen bei Bedürftigkeit.
Fristen
30. September 2024
Förderhöhe
keine Angaben
Goethe Institut | Fahrtkostenförderung | Deutschland
Region: EuropaKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
- Musikprojekt mit mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Panels, Workshops etc.)
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
- Antragsstellung durch einen einladenden Kooperationsbeteiligten aus Deutschland
- hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bahnreisen werden bevorzugt unterstützt, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Institution
Was wird gefördert
Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.
Fristen
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Förderhöhe
keine Angaben
https://www.goethe.de/resources/files/pdf137/erluterungen-zur-antragstellung_einreisend1.pdf
Goethe Institut | Residenzförderung | Weltweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen.
Ziele eines solchen Aufenthalts können sein:
- Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland
- Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland
- Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.
Vergabekriterien:
- Das Projekt ist in die lokale Musikszene stark eingebunden.
- nachhaltiger Effekt auf die Musikszene im Gastland und/oder in Deutschland
- Bei Antragstellung durch Künstler*innen: Bereitschaft, mit dem lokalen Goethe-Institut ggf. gemeinsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Vorträge, Konzerte während des Aufenthalts zu entwickeln.
- Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Arbeitsaufenthalte in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.
Institution
Was wird gefördert
professionelle Musiker*innen und Komponist*innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler*innen aus der Musikszene in Deutschland
Fristen
tba.
Förderhöhe
Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.
Künstlerdorf Schöppingen | Residenzförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
kompositorische Vorhaben, die während des Arbeitsaufenthalts im Künstlerdorf umgesetzt werden
Institution
Was wird gefördert
Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters.
Fristen
24. Juni bis 31. August 2024
Förderhöhe
- Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
- Das Stipendium für Kollektive beträgt 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten.
- Reise-, Versicherungs- oder Materialkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen (im Falle einer Stipendienzusage bitten wir im Bedarfsfall um Kontaktaufnahme).
- Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts, mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache und Verfügbarkeit gewählt werden. Das Stipendium ist als Aufenthaltsstipendium angelegt, für die Dauer des Stipendiums gilt die Residenzpflicht im Künstlerdorf.
Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.
In Anlehnung an das Profil und Programm des Künstlerdorfs wird eine Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen, am kollegialen Austausch und dem engagierten Miteinander vorausgesetzt.
Goethe Institut | internationale Kollaborationsprojekte | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Exportförderung, Konzeptförderung, Projektförderung
Beschreibung
Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.
Institution
Was wird gefördert
Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen
Fristen
Für 2026 sind zwei Bewerbungszeiträume bestätigt. Runde 1 läuft von Mitte Januar 2026 bis 1. April 2026. Runde 2 ist ab Mitte Juli geplant mit Frist am 1. Oktober 2026.
Förderhöhe
Projektförderung als Zuschuss. Die beantragte Fördersumme soll in der Regel zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro liegen. Zusätzlich wird eine kurze Projektdokumentation mit pauschal 1.000 Euro unterstützt.
https://www.goethe.de/resources/files/pdf315/de_erlaeuterungen-ikf-antragsformular_2024-v1.pdf
Hanns-Seidl Stiftung | Förderpreis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis, Stiftung
Institution
Was wird gefördert
junge Liedermacher*innen (bis 35 Jahre), die als Singer/Songwriter, Duos oder Bands hauptsächlich deutschsprachige Musik machen.
Fristen
jährlich, meist im Oktober
Förderhöhe
5.000,00 Euro Förderpreis sowie Radio- und TV-Aufzeichnung des Bayerischen Rundfunks
