Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
