Der Wettbewerb Popmusik Sachsen geht in die dritte Runde! Bewerbt euch jetzt mit eurem musikalischen Vorhaben, eurer kooperativen oder innovativen Musikidee, eurem Festival, Club oder eurer Livemusikspielstätte bis zum 14. Januar 2026 in einer der fünf Kategorien und sichert euch die Chance auf ein Preisgeld von 3.000 Euro.

Wer sich bewerben kann

  • Musiker:innen, Labels, Verlage, Agenturen und weitere Akteur:innen der Musikbranche 
  • Festivals im ländlichen Raum 
  • Betreiber:innen von Clubs- und Livemusikspielstätten

Was dich erwartet

  • Preisgelder i.H.v. 3000,- Euro 
  • Fünf Kategorien: Finde die passende Kategorie für dein Vorhaben.
  • Starke Unterstützung: Wir geben deiner professionellen Laufbahn einen entscheidenden Rückenwind.

JETZT BEWERBEN!

Bewerbungsschluss ist der 14. Januar 2026, 14 Uhr.

Kategorien

Bewirb dich, wenn du als Act kurz vor dem nächsten großen Karriereschritt stehst.

Bewirb dich, wenn dein Music Tech-Vorhaben eine Herausforderung der Musikbranche löst.

Bewirb dich, wenn deine Kooperationsidee neuartig ist und relevante Partner:innen einbindet.

Bewirb dich, wenn dein Festival die Region sichtbar macht und lokalen Akteur:innen einen nachhaltigen Mehrwert bietet.

Bewirb dich, wenn dein Vorhaben auf aktuelle Herausforderungen im Club- und Livemusikbereich reagiert und als inspirierendes Vorbild dient.

Noch Fragen? Wir beantworten alles rund um den Wettbewerb in der digitalen Infosession.

Wann? 11. Dezember 2025, 13 Uhr

Daten & Fakten

Wer kann teilnehmen?

Am Wettbewerb Popmusik Sachsen 2026 können Musiker:innen, selbst produzierende DJs und Musikschaffende aus dem Popularmusikbereich sowie juristische und natürliche Personen aus der Musikwirtschaft (z.B. Labels, Bookingagenturen, Musikverlage, Management) teilnehmen. 

Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren festen Wohn- oder Geschäftssitz in Sachsen haben. Vorhaben aus den Sparten Klassik oder Neue Musik können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe der Preise erfolgt unter Berücksichtigung der Diversität der Bewerber:innen. Eingereichte Vorhaben erkennen die freiheitliche-demokratische Grundordnung an.

Prämierte aus den Editionen 2021 und 2024 können als Kooperationspartner:in teilnehmen, nicht als Hauptbewerber:in.

Was ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vorhaben aus dem Popularmusikbereich, die von Akteur:innen der Musikwirtschaft in Sachsen initiiert werden. Die Vorhaben sollen vorrangig in Planung für 2026 und somit in der Zukunft liegen und dürfen noch nicht abgeschlossen sein.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.

Die Ausschreibung beginnt am 03. Dezember 2025 und endet am 14. Januar 2026 um 14:00 Uhr. Einreichungen, die nicht in diesem Zeitraum eingehen, können nicht beachtet werden.

Wer entscheidet über die Preisträger:innen?

Die Preise werden von einer fachkundigen Jury ausgewählt. Diese bildet ein breites Spektrum der Musikwirtschaft ab. Die Auswahl der Jury erfolgt mit Diversitätsansatz und ausgewogen in ihrer Expertise. Mit dabei sind u.a. Journalist:innen, Musikwirtschaftler:innen und Expert:innen der Branche, die über jahrelange Erfahrung in ihrem Bereich verfügen und so mit bestem Wissen über die Vergabe der einzelnen Preise entscheiden können.

Nach welchen Kriterien urteilt die Jury?

Die Bewertungskriterien werden in formale und weiche Kriterien unterschieden. Formale Kriterien werden vom BPM Sachsen geprüft. Nur Bewerbungen, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden zur Bewertung durch die Jury zugelassen. 

Formale Kriterien

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Tool. 
  • Die eingereichte Bewerbung ist formal vollständig. 
  • Die/der Bewerber:in hat ihren/seinen festen Arbeits- oder Wohnsitz in Sachsen bzw. Clubs/Livemusikspielstätten/Festivals sind in Sachsen verortet. 
  • Die/der Bewerber:in ist in der Musikwirtschaft, bei Kooperationen und Music Tech-Vorhaben in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen tätig.
  • Die/der Bewerber:in hat das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Das Vorhaben ist geplant oder noch in Umsetzung.
  • Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
  • Der/die Bewerber:in erkennt die freiheitlich-demokratische Grundordnung an. 
  • Die/der Bewerber:in erfüllt die Voraussetzungen für die Bewerbung in einer der fünf Kategorien.

Weiche Kriterien

Vielfalt und Selbstverständnis
Originalität / Besonderheit / Kreativer Ansatz des Vorhabens
Professionalität / Realisierbarkeit

Es gelten für die Kategorien spezifische Anforderungen, nähere Informationen dazu sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Wie hoch sich die Preisgelder?

Beste Neue Acts

Fünf mal 3.000 Euro

Innovative Music Tech-Vorhaben

Drei mal 3.000 Euro

Beispielhafte Kooperation

Drei mal 3.000 Euro

Beste Festivals im ländlichen Raum

Vier mal 3.000 Euro

Best Practice Clubs & Livemusikspielstätten

Fünf mal 3.000 Euro

Wie werden die Preisgelder ausgeschüttet und welche Nachbereitung gibt es?

Die Preisgelder des Wettbewerb Popmusik Sachsen 2026 werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz bereitgestellt und im Nachgang des Wettbewerbs an die jeweiligen Preisträger:innen ausgezahlt.

Ich habe noch Fragen! An wen kann ich mich wenden?

Am 11. Dezember 2025 13:00 Uhr findet eine digitale Infosession in Kooperation mit KREATIVES SACHSEN statt. Dort klären wir alle Fragen rund um den Wettbewerb!

Hast du inhaltliche Fragen, sende bitte eine Mail an: 

Benötigst du technische Unterstützung, sende bitte eine Mail an: 

Teilnahmebedingungen & Bewertungskriterien

(Hier findest du alle Details zu den Kategorien, den Bewertungskriterien und den Teilnahmevoraussetzungen.)

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